Hinweisgebermeldesystem der Krankenhaus-Stiftung der Niederbronner Schwestern
Das Hinweisgeberportal bietet Ihnen die Möglichkeit Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (§ 12 HinSchG) oder eine Beschwerde, die die Lieferkettensorgfalt nach dem geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 8 LkSG) betrifft, zu tätigen. Für Ihr Anliegen können Sie die entsprechende Kategorie auswählen. 

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen

  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.